top of page
Gestaltung am Tablet

Qualitätssicherung lohnt sich!

Autorenbild: Rainer ZahnRainer Zahn

Die aktuellen Berichte über Baumängel geben der Thematik einen neuen Stellenwert, wenngleich diese auch in der Vergangenheit eine überaus große Rolle im Rahmen von Bauleistungen gespielt hat.   


Der Bauschadenbericht kommt zu folgendem Ergebnis:

  • 32 Baumängel pro Wohnhaus

  • 10.000 € Schadenshöhe pro Wohnhaus

  • 1,4 Mrd. € Bauschäden pro Jahr


In umfangreicher Sachverständigentätigkeit hat sich leider auch herausgestellt, dass die Beauftragung einer Fachfirma nicht gleich zu setzen ist mit dem Erhalt einer Facharbeit. Im Zeitalter von fallenden Handwerksordnungen und der Flut von Regelwerken ist es notwendig, dass eine fachlich kompetente Überprüfung der ausgeführten Arbeit durch eine unabhängige Person erfolgt. Laut dem aktuellen Bauschadenbericht der Bundesregierung müssen jährlich ca. 3,5 Millionen Euro zur Behebung von Baufehlern aufgewendet werden (Tendenz steigend). Baumaßnahmen stehen unter zunehmendem Termin- und Preisdruck. Niedrige Angebotspreise im Auftragskampf führen zum Einsatz billiger, Minderqualifizierter Arbeitskräfte und zu mangelhafter Bauausführung mit minderwertigen Materialien.

Es gibt z.B. Malerfirmen, die neben dem eigenen Gewerk gleich noch die Estrich- Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten durchführen und deren Belegschaft zu 80% aus Praktikanten und Lehrlingen besteht.





Aufgrund der entstandenen Baumängel kommt es nach Abschluss der Baumaßnahme immer wieder zu

  • Nichtbezahlung von Leistungen wegen vorhandener Mängel

  • Nichtbeseitigung von Mängeln aufgrund von zu hohen Rückbehalten

  • Rechtsstreitigkeiten, oft über mehrere Jahre

  • Konkursrisiken

  • Verhärtete Fronten bei den Verhandlungen zur Lösungsfindung


Die Entwicklung ist hier in der Tat erschreckend, dennoch gibt es ein Instrument zur Problemlösung: die baubegleitende Qualitätssicherung.


Die Qualitätssicherung spielt im Rahmen einer Bau-, Sanierungs-, oder Instandsetzungsmaßnahme eine ganz entscheidende Rolle. Sie ist ein unabdingbares Instrument die Qualität eines bestellten Werkes und den damit verbundenen Wert zu sichern. Der Qualitätssicherer sollte als Dritter in ein bestehendes Vertragsverhältnis eingebunden werden, um Interessenskonflikte zu vermeiden.


Eine wirksame baubegleitende Qualitätssicherung muss bereits in der Planungsphase der Baumaßnahme installiert werden, damit die Mängel bereits vor oder während ihres Entstehens erkannt werden können. Zu diesem Zeitpunkt ist dann auch der zur Mangelbeseitigung notwendige Kostenaufwand gering oder der Mangel kann sogar vermieden werden. Diese Auditplanung soll Schnittstellenprobleme erkennen und lösen. Als Beispiel wäre hier die immer wiederkehrende Problematik im Bereich der Sockelausbildung zum Terrain und der Gebäudeabdichtungen zu nennen.





In der Praxis sind gerade bei Neubauten und Instandsetzungsmaßnahmen, vor allem im Bereich Flachdach, Fassaden und Balkone, Bauherren sowie Eigentümer von Wohnanlagen und deren Vertreter ( Verwalter ) meist mit der Komplexität einer solchen Maßnahme überfordert. Hier beginnt die Verunsicherung schon in der Phase der Ausschreibungen. In der Regel werden Angebote von verschiedenen Handwerkern angefordert, wobei jede Firma eine von ihr favorisierte Ausführung anbietet. Bereits hier muss unbedingt ein einheitliches Leistungsverzeichnis durch eine sachverständige Person zugrunde gelegt werden, um im Abschluss tatsächlich das fachlich einwandfreie und auch günstigste Angebot auswählen zu können und nicht „Äpfel“ mit „ Birnen“ vergleichen zu müssen. Alleine diese Vorgehensweise relativiert den Kostenrahmen der geplanten Maßnahme enorm positiv.


Ebenso ist während der Ausführungsphase die Kontrolle der Ausführung, hier insbesondere die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Bautechnik durch eine erfahrene, fachlich kompetente Person außerordentlich wichtig. Wer sonst sollte beispielsweise im Rahmen einer Flachdachinstandsetzung die vorgeschriebene Teilabnahme von nicht mehr einsehbaren Bauteilen, wie z. B. Abdichtungslagen, durchführen?


Gleichermaßen gilt dies auch für die Erwerber von Wohnungen oder Häusern. Auch hier ist dringend die Begleitung eines  Sachverständigen bei der Besichtigung der ausgewählten Objekte anzuraten.


Jeder Eigentümer oder Bauherr, der schon einmal in eine fehlgeschlagene Instandsetzung oder Baumaßnahme investiert hat, weiß, dass diese Kosten weit höher sind, als diese für eine baubegleitende Qualitätssicherung.

Comments


Commenting has been turned off.
RUFEN SIE MICH AN

Tel: +49 6205-13352 

EMAIL

Termin bitte nach Absprache

TERMINE
STANDORT

Hockenheim / Baden Württemberg

Logo Planungsbüro Zahn
PLANUNGSBÜRO
RAINER ZAHN

Bundesverband Deutscher Bausachverständiger (BBauSV), Mitglieds Nr: 25289

  • Facebook
  • YouTube - Grau Kreis

Ernst-Brauch-Str. 26
68766 Hockenheim
Telefon: +49 62 05 -13 352
Mobil: +49 172 620 8134

Rainer Zahn
Staatlich geprüfter Bautechniker (FS-Deutschland)

© 2024 Planungsbüro Rainer Zahn Hockenheim

bottom of page